Einlagensicherung
Die EthikBank garantiert für die höchste Sicherheit Ihres Geldes.
Einlagensicherung der EthikBank
Die EthikBank ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen.
Beide haben die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Banken abzuwenden oder zu beheben. Hierdurch werden die Insolvenz einer ange-
schlossenen Bank und damit auch ein Entschädigungsfall vermieden. Die BVR Institutssicherung GmbH erfüllt in diesem Zusammenhang die gesetzlichen Entschädigungsansprüche der Einleger nach Maßgabe des Einlagensicherungsgesetzes. Über diesen gesetzlichen Schutz hinaus schützt die Sicherungseinrichtung des BVR zusätzlich alle Kunden-einlagen. Seit Bestehen der Sicherungseinrichtung und somit seit mehr als 80 Jahren hat es keine Insolvenz einer angeschlossenen Bank gegeben, so dass noch nie ein Einleger entschädigt werden musste.
Dank der Zugehörigkeit der EthikBank zum genossenschaftlichen Sicherungssystem und aufgrund ihrer konservativen, sozialökologischen Anlagepolitik hat die EthikBank während der Finanzkrise keinen wirtschaftlichen Schaden davon getragen.
Mündelsicherheit
Ein wichtiger Hinweis für Kirchen und gemeinnützige Organisationen: Die Geldanlagen bei der EthikBank sind mündelsicher. Institutionelle Anleger bedient die EthikBank nicht.
Bankensicherungssysteme in Deutschland
Ein solch umfassender Schutz ist jedoch nicht selbstverständlich. Weil sich die einzelnen Bankensicherungssysteme erheblich unterscheiden, lohnt ein kritischer Blick hinter die Kulissen dieser komplexen Welt.
Einlagensicherung in Deutschland
Das Bankensicherungssystem unterscheidet grundsätzlich zwischen der europaweiten gesetzlichen Sicherung und den freiwilligen Sicherungsfonds in Deutschland. Anleger auf dem ganzen Globus blicken neidisch auf diese deutsche Errungenschaft. Die gesetzliche Sicherung ist eine Art Pflichtversicherung, die für alle privaten Banken gilt.
Zum 3. Juli 2015 trat das deutsche Einlagensicherungsgesetz in Kraft. Der deutsche Gesetzgeber setzt damit die EU-Richtlinie über Einlagen-sicherungssysteme in nationales Recht um. Allen Einlegern steht danach im Entschädigungsfall ein gesetzlicher Anspruch auf Entschädigung der Einlagen zu. Dieser gesetzliche Entschädigungsanspruch ist der Höhe nach begrenzt auf 100.000 € pro Person und pro Kreditinstitut.
Alle deutschen Genossenschaftsbanken sind darüber hinaus der freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen, welche alle Kundeneinlagen zusätzlich schützt.
Die Tabelle zeigt erhebliche Unterschiede im Umfang der verschiedenen Einlagensicherungssysteme:
Freiwillige Sicherungseinrichtungen | Gesetzliche Sicherung | |||
---|---|---|---|---|
Genossen-schafts-banken |
| Privatbanken | Öffentliche Banken | |
| um- |
| Kunden-einlagen, die den gesetzlichen Anspruch übersteigen | Bis zu 100.000 € |
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* Stellvertretend für die EthikBank steht deren Mutter – die Volksbank Eisenberg.