VR RentePlus (Riester)

Hier finden Sie alle Informationen zur Anspar- und Auszahlungsphase Ihrer VR-RentePlus Riester.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der Riester Banksparplan für Neuabschlüsse nicht mehr angeboten wird.

Es ist soweit, Sie haben das Rentenalter erreicht und wollen Ihren wohlverdienten Ruhestand genießen. Für Ihre Riesterrente bedeutet das den Übergang von der Anspar- in die Auszahlungsphase und für Sie eine lebenslange Rentenzahlung.

Beantragung der Auszahlung Ihrer Riester Rente

Die Auszahlung für Ihre Riester Rente beantragen Sie wie folgt:

1. Informieren Sie uns per E-Mail (riester@ethikbank.de)     mindestens 3 Monate im Voraus, ab wann Sie die Verrentung Ihres     Altersvorsorgevertrages planen. Ein Rentenbeginn ist zum 01.02. /     01.05. / 01.08. / 01.11. eines Jahres möglich.

2. Wir teilen Ihnen daraufhin per E-Brief mit, wie hoch zum     voraussichtlichen Rentenbeginn Ihr Guthaben ist und welche     Entnahmemöglichkeiten Sie haben. (detaillierte Informationen zu     Entnahmemöglichkeiten finden Sie unten)

3. Informieren Sie uns bitte anschließend, über den E-Brief den Sie     erhalten haben, welchen Betrag Ihres Guthabens Sie einmal     entnehmen möchten und welcher Betrag für die Rentenzahlung zur     Verfügung steht.

4. Wir unterbreiten Ihnen 3 verschiedene Rentenangebote per E-Mail.

5. Sie teilen uns in den von uns zugesanden Auftrag mit, für welches     dieser Angebote Sie sich entschieden haben.

6. Wir senden Ihnen die gewünschten Vertragsunterlagen zu.

7. Sie senden uns die Verträge vollständig unterschrieben zurück.

Fertig, Sie haben`s geschafft!

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen für jedes weitere Rentenangebot eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,00 EUR in Rechnung stellen.

Entnahmemöglichkeiten

Zu Beginn der Auszahlphase können Sie bis zu 30 % des geförderten Kapitals und 100 % des ungeförderten Kapitals entnehmen. Aus dem verbleibenden Guthaben erhalten Sie eine lebenslange Rente.

Sie haben 3 Möglichkeiten der Verrentung

Sofortrente ohne Beitragsrückgewähr (Tarif ASUE)

  • Sofort beginnende Rentenversicherung gegen einmalige Einzahlung (Einmalbetrag)
  • Bei Tod der versicherten Person, endet die Rentenzahlung, es erfolgt keine Rückgewähr des eingezahlten Beitrages

 

Sofortrente mit Rentengarantiezeit 10 Jahre (Tarif ASUE)

  • Sofort beginnende Rentenversicherung gegen einmalige Einzahlung (Einmalbetrag)
  • Bei Tod der versicherten Person wird die Rente bis zum Ende der Garantiezeit an die Erben weitergezahlt (Einmalauszahlung)

 

Sofortrente mit Beitragsrückgewähr (Tarif ARUE)

  • Sofort beginnende Rentenversicherung gegen einmalige Einzahlung (Einmalbetrag)
  • Bei Tod der versicherten Person endet die Rentenzahlung, es erfolgt eine Rückgewähr des Einmalbetrages abzgl. bereits gezahlter Renten

Kleinstbetragsgrenze

Wenn die vollständige Verrentung des geföderten Kapitals die Kleinstbetragsrente nicht übersteigt, erfolgt eine förderunschädliche Einmalauszahlung des vorhandenen Guthabens.

Sie haben Fragen zur Kleinstbetragsgrenze? Dann rufen Sie uns an oder schreiben uns eine E-Mail:

036691-862345

hallo@ethikbank.de

Ihre Riester-Förderungen im Überblick

Sichern Sie sich die maximale Förderung Ihrer Riester Rente:

Riester-Zulagen pro Jahr

Förderbetrag

Grundzulage

175,00 €

Berufseinsteigerbonus (einmalig, für Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben)

200,00 €

Kinderzulage für Kinder bis 2007 geboren

185,00 €

Kinderzulage für Kinder ab 2008 geboren

300,00 €

Die volle Zulage erhalten Sie, wenn Sie mindestens vier Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Bruttoeinkommens sparen. Berechnen Sie jetzt Ihre Eigenleistung und Ihre individuelle Förderungshöhe.

Häufige Fragen zu Ihrer VR-RentePlus Riester

Wie bekomme ich die volle Prämie für das laufende Jahr?

Dafür müssen Sie den maximalen Eigenbetrag leisten. Dieser entspricht vier Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens, abzüglich Ihrer zu erhaltenen Zulagen. Hier können Sie Ihre individuelle Riester-Förderung berechnen.

Kann ich meinen Vertrag während der Einzahlphase ruhen lassen?

Ja. Schicken Sie uns in diesem Falle diesen Änderungsauftrag (PDF). Wir empfehlen aber, hiervon nur zurückhaltend Gebrauch zu machen, da durch fehlende Einzahlungen die späteren Rentenauszahlungen entsprechend gemindert werden.

Was passiert, wenn ich in der Ansparphase sterbe?

In diesem Falle gehen die Ansprüche auf die Erben über - allerdings ohne Zulagen und Steuervorteile. Eine Ausnahme gibt es nur bei Ehegatten, sofern der überlebende Ehegatte einen eigenen Riester-Vertrag besitzt, so kann das Riesterkapital des verstorbenen Ehegatten auf den Vertrag des überlebenden Ehegatten übertragen werden, ohne dass die erhaltenen Zulagen verloren gehen.

Sie haben noch Fragen? Wir die Antworten.

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Mehr Informationen

VR-RentePlus Rechner

Berechnen Sie jetzt Ihre Eigenleistung und individuelle Förderungshöhe: 

Formulare

Zu Ihrer VR-RentePlus stellen wir Ihnen wichtige Formulare in PDF Format zur Verfügung.

Fragen & Antworten

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