Ethisch-ökologische Anlagekriterien

Basis aller Geschäfte ist unsere strenge sozial-ökologische Anlagepolitik - ein Mix aus Tabu- und Positivkriterien - mit dem Ziel, Einfluss auf eine nachhaltige Wirtschaftsweise zu nehmen.

Überblick

Strenge Anlagekriterien

Was die EthikBank von anderen Banken unterscheidet, ist der Umgang mit dem Geld ihrer Kund:innen. Wir investieren ausschließlich im Sinne von Mensch, Umwelt und Natur. Das Herz der EthikBank schlägt in ihrer sozialökologischen Anlagepolitik - einem Mix aus Negativ- und Positivkriterien. So investieren wir nicht in Rüstungsgeschäfte, Atomkraft oder in Unternehmen, die Kinderarbeit zulassen. Die Unternehmen, die Geld von der EthikBank bekommen, müssen sich aktiv für eine nachhaltige Wirtschaftsweise engagieren.

Negativkriterien

Die EthikBank vergibt keine Kredite an Unternehmen, kauft keine Unternehmensanleihen von Unternehmen und keine unbesicherte Bankanleihen von Finanzinstituten, die gegen nachstehende Ausschlusskriterien verstoßen oder darin involviert sind.

Die Massentierhaltung durch Agrar-Konzerne wird ausgeschlossen.

Als Agro-Konzerne stufen wir alle Betriebe ab einem Jahresumsatz von 12 Mio. EUR ein. Unternehmen, die Massentierhaltung von beispielsweise Schweinen, Rindern, Geflügel, Lachs oder Shrimps betreiben, werden ohne Umsatztoleranz ausgeschlossen, soweit sie als Agro-Konzern eingestuft wurden (Jahresumsatz von 12 Mio. EUR). Die industrielle Massentierhaltung hat weitreichende negative Effekte für Tier, Mensch und Umwelt und steht daher oftmals bei politischen und zivilgesellschaftlichen Gruppen verschiedenster Hintergründe in der Kritik.

Laut Angaben des WWF benötigt allein der Anbau von Soja weltweit mehr als 100 Millionen Hektar Anbaufläche und wird dann zu etwa 79 Prozent als Futtermittel genutzt. Die Bereitstellung dieser Anbauflächen trägt unter anderem in Südamerika regelmäßig zur Abholzung von Regenwäldern und damit unmittelbar zu Klimaerwärmung bei. Aber auch die Belastung von Böden, Flüssen und Grundwasser stellen direkte negative Auswirkungen auf Ökosysteme dar.

Weiterhin sind Tierwohl- und Tierschutzaspekte zu prüfen. Fälle von Infektionen, Wunden und auffälligem Verhalten weisen auf kritische Haltebedingungen hin. Die medikamentöse Behandlung der Tiere mit Antibiotika wird in Folge zu einem Risiko für den Menschen, da Grenzwerte in der Vergangenheit immer wieder nicht eingehalten wurden.

Ausgeschlossen werden Unternehmen, die Atomkraftwerke besitzen oder betreiben oder Unternehmen, die mehr als 5% ihres Umsatzes mit dem Vertrieb von Atomenergie oder mit bedeutenden Dienstleistungen für Atomkraftwerke erwirtschaften.

Die Erzeugung und der Vertrieb von Atomenergie wird ohne Umsatztoleranz ausgeschlossen:

  • Erzeugung: Unternehmen, die Eigentümer oder Betreiber von Atomkraftwerken sind
  • Vertrieb: Unternehmen, die direkt Atomstrom verkaufen

Des Weiteren werden Unternehmen ausgeschlossen, die mehr als 5% der Umsätze in der Atomindustrie erwirtschaften. Dazu gehört die Produktion von Bauteilen für Atomkraftwerke und das Angebot von Dienstleistungen zum Betrieb von Atomkraftwerken. Hierunter fallen sowohl wesentliche (Nuklearbrennstoffe, Uranhandel, Aufbereitung abgebrannter Brennstoffe), geringfügige (Inspektionen, Bodensanierungen, etc.) und konventionelle (Turbinen, Dieselgeneratoren, Leitungsnetze) Teile und Dienstleistungen.

Minen und Bergbau von Konzernen oder Bergbaugroßprojekte

Als Verstöße gelten die Erschließung (Exploration), Gewinnung sowie Aufbereitung von Bodenschätzen bei Bergbaugroßprojekten (von Konzernen) aus der oberen Erdkruste unter Nutzung von technischen Anlagen und Hilfsmitteln.

Grundsätzlich muss bei der Einrichtung eines Bergwerks, unabhängig von der Art der Rohstoffgewinnung, eine Infrastruktur geschaffen werden, die den Abtransport ermöglicht. Wenn sich das Abbaugebiet – wie heute häufig der Fall – in abgelegenen Wildnis-Regionen befindet, führt bereits der Bau von Straßen oder Eisenbahnen und die  Schaffung von Arbeitersiedlungen zwangsläufig zu einer weitreichenden Beeinflussung der natürlichen Umwelt. Die Erfahrung zeigt, dass entlang der Verkehrswege im Laufe der Zeit weitere Anlagen und damit neue Siedlungen und weitere Straßen entstehen, die zumindest die Parzellierung der Naturlandschaften und die Zerstörung von Habitaten immer mehr verstärken. Eine große Anzahl der Konfliktfelder indigener Völker geht auf Maßnahmen der Rohstoffförderung zurück.

Besonders der Tagebau - der aufgrund des zunehmenden Bedarfes an Rohstoffen immer größere Ausmaße annimmt - ist die massivste Form der Landschaftsveränderung und hat weitreichende Auswirkungen auf den Naturhaushalt und den Grundwasserspiegel der betroffenen Regionen. Bei der Zerstörung bislang unbeeinflusster, natürlicher Ökosysteme nimmt der Tagebau heute im Vergleich zu Landwirtschaft, Besiedlung und Verkehr den ersten Platz ein. Neben den vorgenannten Auswirkungen kann der Bergbau zu verschiedenen Emissionen giftiger Stoffe in Luft und Wasser führen. Große Umweltskandale dieser Art mit erheblichen gesundheitlichen Risiken für die Bevölkerung wurden etwa von den Goldbergwerken Südamerikas bekannt, bei denen große Mengen hochgiftigen Quecksilbers in die Umwelt gelangen. Weitere problematische Stoffe bei der Gewinnung metallischer Erze sind Phosphor- und Schwefel-Verbindungen, Schwermetalle oder radioaktive Stoffe bei der Urangewinnung. Das amerikanische Blacksmith Institut ermittelt seit 2006 die Top 10 der am stärksten verseuchten Orte der Erde. Dabei gehören Bergbau-Betriebe häufig zu den Verursachern.

Investitionstätigkeiten im Rohstoffbereich gehen regelmäßig auch mit sozial unverträglichen Geschäftspraktiken, z. B. Bestechung und Korruption, Umgang mit Menschenrechten, Kinderarbeit und Verletzung von Arbeitnehmerrechten, einher.

Als Großprojekte stufen wir immer die Tätigkeit von börsennotierten Konzernen in diesem Bereich ein.

Ausgeschlossen werden Unternehmen, die gefährliche Chemikalien oder Pestizide herstellen.

Als gefährliche Chemikalien werden solche bezeichnet, deren Nutzung durch internationale Vereinbarungen eingeschränkt ist und deren Herstellung damit strengen Einschränkungen unterliegt.

Darunter fallen:

Als gefährlich und kontrovers eingestufte Substanzen im Rahmen der genannten Vereinbarungen sind öffentlich abrufbar.

Darüber hinaus gehören zu den gefährlichen Chemikalien auch die von NGOs als kontrovers eingeschätzten Chemikalien wie beispielsweise Bisphenol A, PVC oder Triclosan. Weiterhin werden Hersteller von Pestiziden ausgeschlossen.

Ausgeschlossen werden Unternehmen, die in eklatante Bestechungs- und Korruptionsfälle verwickelt sind.

Allgemein kann Korruption als ein Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion in Verwaltung, Politik oder Wirtschaft verstanden werden, die zu materiellen oder immateriellen Vorteilen führen kann, auf die kein rechtlich begründeter Anspruch besteht. Werden korrupte Geschäftspraktiken geduldet oder sogar gefördert, können diese im schlimmsten Fall die wirtschaftliche oder auch soziale Entwicklung von Schwellen- und Entwicklungsländern verhindern.

Folgende Themen werden über das Kriterium von EthiFinance/MESG* untersucht:

  • Bestechung
  • Interessenskonflikte
  • Erpressung
  • Schmiergeldzahlungen
  • Betrug
  • Geldwäsche
  • Korruption

Ausgeschlossen werden Unternehmen, die gegen die anerkannten Menschenrechtskonventionen verstoßen.

Als Menschenrechte werden solche Rechte definiert, die jedem Menschen von Geburt an zustehen. Menschenrechte sind demnach unentziehbare subjektive Rechte gegenüber der öffentlichen Gewalt, einer Gruppe oder einer Person. Menschrechte umfassen bürgerlich-politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Indem sie in Verfassungen und internationalen Abkommen als Grundrechte formuliert werden, sollen Menschenrechte als einklagbare Rechte gestaltet werden. Jedoch werden die Menschenrechte immer noch von vielen Staaten und Unternehmen missachtet und verletzt.

Als Minimumstandard wird bei Kapitalmarktunternehmen – neben der allgemeinen Verankerung im Grundgesetz - häufig die Unterzeichnung von Prinzipien angesehen, die eine andere Organisation entwickelt hat. So schließen sich Unternehmen freiwillig bestimmten Organisationen oder Dachverbänden an und erklären ihre Übereinstimmung mit der jeweiligen Charter und den Prinzipien dieses Dachverbandes. Dies sind z.B. die UNO und ihr UN Global Compact oder die Internationale Arbeitsorganisation ILO.

Einen Schritt weiter gehen Kapitalmarktunternehmen, wenn sie eine eigene Unternehmenspolitik im Hinblick auf den Schutz der Menschenwürde und die Einhaltung der Menschenrechte niederschreiben, veröffentlichen und im Unternehmen als verbindliche Leitlinie verankern. Bei Menschenrechtskriterien wird unterschieden, ob das Kapitalmarktunternehmen in undemokratischen Ländern große oder kleine Präsenzen vor Ort hat. So haben beispielsweise die Textil- oder Nahrungsmittelindustrie in politisch und sozial instabilen Ländern oftmals große Produktionsstätten und damit einen stärkeren Einfluss auf die Einhaltung der Menschenrechte als z.B. ein Unternehmen der Medienbranche mit nur einer kleinen Repräsentanz.

Folgende Themen werden über das Kriterium von EthiFinance/MESG* untersucht:

  • Verletzung von Menschenrechten
  • Verletzung des Rechts auf Privatsphäre
  • Verletzung von Eigentumsrechten
  • Respektierung indigener Völker
  • Freiheit der Meinungsäußerung
  • Menschenrechtsfragen

Ausgeschlossen werden Unternehmen, die Umsätze in Industrien mit fossilen Brennstoffen erzielen.

Hierzu gehören: Kohle, Öl, Gas sowie die Gewinnung, der Raffination oder die Energieerzeugung aus fossilen Brennstoffen. Im globalen Maßstab ist die Verbrennung fossiler Energien die größte Quelle von Kohlendioxidemissionen. Unternehmen, die Brennstoffe fördern, tragen signifikant zum Klimawandel bei. Gleichzeitig sind sie einer Reihe von wirtschaftlichen Risiken ausgesetzt, die sich durch mögliche Veränderungen der gesetzlichen Vorschriften, öffentlichkeitswirksame Divestment-Kampagnen oder die Konkurrenz erneuerbarer Energieträger ergeben. Unter das Kriterium fallen sowohl Upstream- (Gewinnung), Midstream- (Transport) als auch Generation-Tätigkeiten (Stromerzeugung) von fossilen Brennstoffen.

Indirekte Involvierung von Banken in das Ausschlusskriterium
Für die Bewertung von Bankanleihen untersucht EthiFinance zusätzlich die indirekte Involvierung des Emittenten in das Ausschlusskriterium. Eine schwere oder kritische indirekte Involvierung (Finanzierung der kontroversen Geschäftstätigkeit) wird dabei als Ausschlussgrenze für die EthikBank definiert.

Ausgeschlossen werden Unternehmen, die unkonventionelle Gasförderung (sog. Fracking) betreiben oder Öl in der Antarktis oder mittels Tiefseebohrungen fördern.

Indirekte Involvierung von Banken in das Ausschlusskriterium
Für die Bewertung von Bankanleihen untersucht EthiFinance zusätzlich die indirekte Involvierung des Emittenten in das Ausschlusskriterium. Eine schwere oder kritische indirekte Involvierung (Finanzierung der kontroversen Geschäftstätigkeit) wird dabei als Ausschlussgrenze für die EthikBank definiert.

Ausgeschlossen werden Unternehmen, die gentechnisch veränderte Organismen herstellen.

Unter der gentechnischen Veränderung von Organismen und Inhaltsstoffen verstehen wir die industrielle Produktion von veränderter DNA und damit die Überführung von Genen zwischen Organismen, die sich natürlich nicht kreuzen würden. Es wird sowohl die Herstellung von gentechnisch veränderten Organismen für den menschlichen Verzehr (Lebensmittelanwendungen, gentechnisch veränderte Pflanzen, Tierfutter, Tabak und Kosmetika) als auch für industrielle Zwecke (Baumwolle für Kleidung, Pflanzen für Biokraftstoffe, Enzyme als Aufhellungszusatz in Waschmitteln) ausgeschlossen.

Ausgeschlossen werden Unternehmen, die mehr als 5% ihres Umsatzes über Glücksspielbetriebe oder Glückspielprodukte erwirtschaften.

Glücksspielbetriebe: Hierunter fassen wir Wettbüros, Pferde- und Windhundrennen, lizensierte Bingohallen, Casinos, Spielsalons und Fußballwetten, Online-Glücksspiel / Wettangebote.

Glücksspielprodukte: Hierunter verstehen wir die z. B. Herstellung oder Lieferung von Spielautomaten oder Unterhaltungsspielgeräten mit Möglichkeiten zum Geldgewinn.

Ausgeschlossen werden Unternehmen, die Kinder unter 15 Jahren mit monotonen oder gefährlichen Arbeiten beschäftigen oder Arbeitnehmerrechte in eklatanter Weise verletzen.

Bei dem Kriterium beziehen wir uns auf die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) von 1998. Diese beinhalten:

  • Verbot von Zwangsarbeit
  • Verbot von Kinderarbeit
  • Chancengleichheit/Nicht-Diskriminierung (z.B. für Frauen und Minderheiten)
  • Vereinigungsfreiheit

Folgende Themen werden in den vier ILO-Themenfeldern von EthiFinance/MESG* untersucht:

Verbot von Zwangsarbeit und Kinderarbeit

  • Einsatz von Kinderarbeit
  • Einsatz von Zwangsarbeit
  • Gefährdung junger Arbeitnehmer durch gefährliche Arbeit

Chancengleichheit und Nicht-Diskriminierung

  • Beschäftigungsentscheidungen
  • Arbeitsbedingungen
  • Geschlecht
  • Religion
  • Sozialer Hintergrund
  • Behinderung
  • Alter
  • Sexuelle Orientierung

Vereinigungsfreiheit

  • Benachteiligung von Arbeitnehmervertretern
  • Nichtbeachtung der Vereinigungsfreiheit oder des Rechts auf Kollektivverhandlungen
  • Gewerkschaftsfeindlichkeit
  • Vereinigungsfreiheit

Ausgeschlossen werden Unternehmen, die Umsatz mit der Förderung von Kraftwerkskohle erzielen.

Von allen fossilen Primärbrennstoffen ist Kohle derjenige, dessen Verbrennung die meisten Emissionen von Kohlendioxid verursacht. So produziert ein Kohlekraftwerk etwa doppelt so viele Kohlendioxidemissionen pro nutzbarer Energieeinheit wie ein Gaskraftwerk. Es gibt zwei Hauptarten von Kohle, die gefördert werden. Kraftwerkskohle, die für die Stromgewinnung genutzt wird, und Kokskohle, die im Wesentlichen in der Stahlproduktion zum Einsatz kommt. Wenngleich es im Hinblick auf die CO2-Emssionen je verbrannter Einheit keinen großen Unterschied zwischen diesen beiden Kohlearten gibt, ist die Menge der zur Stromerzeugung genutzten Kohle signifikant größer als die für die Stahlproduktion. Über unsere Ausschlusskriterien wird sowohl der Abbau von thermischer als auch metallurgischer Kohle (Kokskohle) ausgeschlossen.

Indirekte Involvierung von Banken in das Ausschlusskriterium
Für die Bewertung von Bankanleihen untersucht EthiFinance zusätzlich die indirekte Involvierung des Emittenten in das Ausschlusskriterium. Eine schwere oder kritische indirekte Involvierung (Finanzierung der kontroversen Geschäftstätigkeit) wird dabei als Ausschlussgrenze für die EthikBank definiert.

Ausgeschlossen werden Unternehmen, die Kohlekraftwerke, insbesondere Großkraftwerke, betreiben.

Als Kohlekraftwerke werden konventionelle Kraftwerke, insbesondere Großkraftwerke, bezeichnet, die den fossilen Energieträger Kohle einsetzen. Unterschieden wird dabei zwischen Kraftwerken für Braunkohle und für Steinkohle, die für spezifische Einsatzzwecke konzipiert sind: braunkohlegefeuerte Kraftwerke hauptsächlich für die Erzeugung von Strom für die Grundlast und Steinkohle hauptsächlich für die Mittellast-Stromerzeugung. Durch die Verbrennung von Kohle wird pro erzeugter Energieeinheit sehr viel Kohlendioxid freigesetzt. Der CO2-Ausstoß von Kohlekraftwerken liegt deutlich höher als der von ebenfalls fossil betriebenen Gas- und Dampfturbinenkraftwerken (GuD), die jedoch aufgrund der gleichzeitigen Erzeugung von Wärme einen höheren Wirkungsgrad aufweisen. Braunkohlekraftwerke stoßen mit 850 bis 1.200 Gramm CO2 pro Kilowattstunde erzeugten Strom mehr Kohlendioxid aus als Steinkohlekraftwerke mit 750 bis 1.100 Gramm. Zum Vergleich: bei GuD-Kraftwerken beträgt der Ausstoß ca. 400 bis 550 Gramm CO2 pro Kilowattstunde, bei Windkraft ca. 10 bis 40 Gramm CO2 pro Kilowattstunde Stromerzeugung.

Indirekte Involvierung von Banken in das Ausschlusskriterium
Für die Bewertung von Bankanleihen untersucht EthiFinance zusätzlich die indirekte Involvierung des Emittenten in das Ausschlusskriterium. Eine schwere oder kritische indirekte Involvierung (Finanzierung der kontroversen Geschäftstätigkeit) wird dabei als Ausschlussgrenze für die EthikBank definiert.

Ausgeschlossen werden Unternehmen, die Öl aus Ölsand oder Ölschiefer gewinnen.

Die Gewinnung eines Barrels Öl aus Ölsand und Ölschiefer ist extrem energieintensiv und verursacht deutlich höhere Kosten als konventionelle Öl- und Gasproduktion. Folglich sind mit dieser Art der Ölproduktion auch deutlich höhere Treibhausgasemissionen und zudem ein sehr hoher Wasserverbrauch während des Extraktionsprozesses verbunden. Darüber hinaus hat der großflächige Abbau von Ölsand, insbesondere in Alberta, Kanada, durch die Abholzung der Wälder sowie Emissionen in Luft und Wasser einen enormen Einfluss auf die Biodiversität und die Ökosysteme vor Ort. Da im Bereich Ölsand und Ölschiefer viele Projekte noch in der Entwicklungsphase sind und mit diesen noch kein oder nur wenig Umsatz generiert wird, recherchieren EthiFinance/MESG für diese Kriterien neben dem Umsatz auch die Reserven. Die Bewertung des Anteils von Ölsand /Ölschiefer an den Reserven verschafft Investoren nützliche Erkenntnisse über das potenzielle zukünftige Risiko, dem Unternehmen ausgesetzt sind.

Indirekte Involvierung von Banken in das Ausschlusskriterium
Für die Bewertung von Bankanleihen untersucht EthiFinance zusätzlich die indirekte Involvierung des Emittenten in das Ausschlusskriterium. Eine schwere oder kritische indirekte Involvierung (Finanzierung der kontroversen Geschäftstätigkeit) wird dabei als Ausschlussgrenze für die EthikBank definiert.

Als Verstöße gelten die Herstellung und/oder der Verkauf von Pelzprodukten.

Pelzprodukte gehören für viele Menschen, die sich mit Nachhaltigkeit und vor allem Tierwohl beschäftigen, zu Gütern, deren positive Effekte nicht die negativen Effekte rechtfertigen. Während Lederprodukten oftmals ihre Lebensdauer und Stabilität zugutegehalten werden, hat das Material Pelz keinerlei nennenswerten Mehrwert – abseits von Mode und Statussymbolhaftigkeit. Der wärmende Effekt durch Pelz kann durch alternative Produkte ebenfalls erreicht oder übertroffen werden.

Ausgeschlossen werden Unternehmen, die Militärwaffen inklusive Streubombensysteme produzieren oder vertreiben (z. B. Waffen, Waffensysteme, atomare Waffensysteme, Panzer, Bomben und Streubomben etc.).

Kontroverse Waffen

Kontroverse Waffen sind Waffen, deren Herstellung oder Verbreitung durch internationale Verträge reguliert ist (Streumunition, Antipersonenminen, Atomwaffen, biologische und chemische Waffen, blind machende Laserwaffen, Brandwaffen, nicht nachweisbare Fragment-Waffen). Dies umfasst auch Waffen, die noch nicht durch internationale Verträge reguliert sind, aber durch Stakeholder- Kampagnen und Diskussionen in internationalen Organisationen diskutiert werden (z. B. Waffen mit angereichertem Uran und Waffen mit weißem Phosphor).

Ausgeschlossen wird jegliche Beteiligung an der Herstellung, Entwicklung, Nutzung, Distribution, Lagerung, Transport oder dem Handel von kontroversen Waffen oder deren Schlüsselkomponenten. Des Weiteren sind wesentliche Beteiligungen an Unternehmen (> 3%), die Streumunition oder Antipersonenminen herstellen, ein Ausschlussgrund.

Konventionelle Waffen

Neben den Herstellern von kontroversen Waffen, schließen wir auch die Hersteller konventioneller Waffen aus. Auch die Herstellung der Schlüsselkomponenten für konventionelle Waffen wird ohne Umsatztoleranz ausgeschlossen.

Andere militärische Gegenstände und Dienstleistungen

Die Herstellung von allgemeinen Komponenten oder Dienstleistungen für Waffen oder von anderen Produkten für die militärische Nutzung wird mit einer Umsatztoleranz von 5% ausgeschlossen. 

Indirekte Involvierung von Banken in das Ausschlusskriterium
Für die Bewertung von Bankanleihen untersucht imug zusätzlich die indirekte Involvierung des Emittenten in das Ausschlusskriterium. Eine schwere oder kritische indirekte Involvierung (Finanzierung der kontroversen Geschäftstätigkeiten) wird dabei als Ausschlussgrenze für die Ethik-Bank definiert.

Ausgeschlossen werden Unternehmen, die hinsichtlich ihrer Steuerpraktiken von MESG kritisch eingestuft werden.

Folgende Themen werden über das Kriterium von EthiFinance/MESG* untersucht:

  • Umsetzung von Steuervermeidungspraktiken
  • Vorwürfe der Steuervermeidung
  • Mangelnde Steuertransparenz

Ausgeschlossen werden Unternehmen, die alkoholische Getränke herstellen oder vertreiben.

Mit einer Umsatztoleranz von 5% wird die Herstellung und der Vertrieb von hochprozentigem Alkohol ausgeschlossen. Der Vertrieb umfasst sowohl den Groß- als auch Einzelhandel.

Als Verstoß gilt die Produktion von Cannabis.

Ausgeschlossen werden Unternehmen, die Cannabis anbauen oder Cannabis-Produkte herstellen. Davon ausgenommen ist der Anbau oder die Herstellung von Cannabis-Produkten für medizinische Zwecke.

Ausgeschlossen werden Unternehmen, die Tabak produzieren oder vertreiben.

Mit einer Umsatztoleranz von 5% wird die Tabakherstellung und der Tabakvertrieb ausgeschlossen. Unter die Herstellung fallen sowohl der Besitz von Tabakplantagen als auch die Herstellung von Tabakprodukten. Der Vertrieb von Tabakwaren umfasst sowohl den Groß- als auch Einzelhandel.

Ausgeschlossen werden Unternehmen mit Plänen zur Erschließung (Exploration) und Förderung (Extraktion) von Rohstoffen in der Tiefsee.

Obwohl bisher noch keine Förderung von Metallen und Mineralien aus den Tiefen des Ozeans stattgefunden hat, gewinnt dieser Bereich des Bergbaus aufgrund der immer knapper werdenden Ressourcen an Land an Bedeutung.

Das Hauptziel des Tiefseebergbaus besteht darin, Metalle und Mineralien wie Kupfer, Zink, Kobalt, Nickel und Seltene Erden aus den Tiefen des Meeresbodens zu gewinnen, die sich zum Teil in mehreren Tausend Metern Wassertiefe befinden. Die Auswirkungen dieses Prozesses auf das marine Ökosystem könnten schwerwiegend sein, da noch nicht ausreichend bekannt ist, wie sich der Bergbau auf den Meeresboden, die Artenvielfalt, die chemische Zusammensetzung des Wassers und den Nährstoffzyklus auswirkt. Nach Einschätzung der Wissenschaft könnte ein großflächiger Abbau dieser Rohstoffe in den bisher fast unberührten Tiefen der Ozeane erhebliche und zum Teil unkalkulierbare Auswirkungen aufweisen.

Ein kommerzieller Abbau der relevanten Ressourcen hat bisher noch nicht begonnen, da sich die Mitglieder der ISA (International Seabed Authority) vorerst noch auf ein entsprechendes Regelwerk zum Abbau einigen müssen. Es wurden jedoch bereits zahlreiche Lizenzen von der ISA zur Erkundung dieser Rohstoffe auf einer Fläche von mehr als 1,5 Millionen Quadratkilometern an einzelne Staaten vergeben worden. Darüber hinaus hat Norwegen als erstes Land den Abbau von Kobaltkrusten in arktischen Gewässern genehmigt.

Als Verstöße gelten zu Forschungszwecken durchgeführte Tests von Kosmetik- und Konsumgütern an Tieren.

Tierversuche im Rahmen einer notwendigen biomedizinischen Forschung (z. B. zur Entwicklung von Pharmazeutika) stellen keine Verstöße dar, sofern diese nach dem „3R“-Prinzip durchgeführt werden.

Ausgeschlossen werden Unternehmen, die Umsätze aus der Herstellung nicht-medizinischer Produkte, die an Tieren getestet wurden, generieren. Darunter verstehen wir sowohl Unternehmen, die an Tieren getestete Kosmetikprodukte und Konsumgüter (bei denen Tierversuche eine gängige Praxis darstellen und verpflichtend sind) produzieren, als auch Unterauftragsvergaben an Subunternehmen.

Ausgeschlossen werden Unternehmen, die in der Entwicklung oder Herstellung von Arzneimitteln und medizinischen Produkten involviert sind und keine Richtlinie nach dem so genannten „3R“-Prinzip implementiert haben. Das Prinzip hat zum Ziel, Tierversuche für medizinische Zwecke auf ein notwendiges Minimum zu beschränken, d. h. Tierversuche zu vermeiden (Replacement), zu verbessern (Refinement) oder zu reduzieren (Reduction). Dieser Ansatz begrenzt die Anzahl der Versuche und verringert das Leid der Versuchstiere auf ein unerlässliches Maß.

Ausgeschlossen werden Unternehmen deren Klimafußabdruck (Scope 1+2 Emissionen) höher als 10 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente ist.

Der CO2-Fußabdruck (Carbon Footprint) drückt die Treibhausgasintensität eines Unternehmens in einem absoluten Wert aus. Der Carbon Footprint bezieht sich auf die Treibhausgas-Emissionen (Scope 1 + 2) des Unternehmens in CO2-Äquivalenten und wird als Zahl oder in den MESG* Klassen (A, B, C, D) ausgedrückt.

Ausgeschlossen werden Unternehmen, die systematische und/oder schwerwiegende Umweltverstöße begehen.

Untersuchung der Bereiche Umwelt und Umweltstandards in der Lieferkette hinsichtlich systematischer und schwerwiegender Verstöße. Die Analyse bezieht relevante Rahmenwerke wie die United Nations List of Protected Areas, welche sich unter anderem am IUCN Protected Areas Categories System (Kat. I-IV) orientiert, die IUCN's Red List of Threatened Species, UN's List of Protected Areas, WWF's Eco-Regions and the EU's und die Habitats Directive mit ein und umfasst im Detail elf Untersuchungsfelder im Bereich Umwelt sowie ein weiteres im Bereich Umweltstandards in der Lieferkette:

  • Umweltstrategie
  • Verschmutzungsprävention und Umweltschutz (Umweltunfälle, Bodenverschmutzung)
  • Grüne Produkte und Dienstleistungen (Behauptungen im Zusammenhang mit grünen Produkten, Klimawandel)
  • Biodiversität (Tierversuche, Ausbeutung empfindlicher Ökosysteme)
  • Wasser (Schutz der Wasserressourcen, Wasserverschmutzung)
  • Energie (Energie, Treibhausgasemissionen)
  • Atmosphärische Emissionen (Luftverschmutzung, Atmosphärische Emissionen)
  • Abfallmanagement (Abfallverschmutzung, Grenzwerte für die Abfallproduktion)
  • Lokale Umweltverschmutzung (Lärmbelästigung, Geruchsbelästigung)
  • Transport
  • Auswirkungen durch Produktnutzung und –entsorgung
  • Umweltstandards in der Lieferkette ( Umweltprobleme in der Lieferkette, Biodiversität in der Lieferkette)

Ausgeschlossen werden Unternehmen, die Uranminen besitzen oder betreiben.

Ausgeschlossen werden Finanzdienstleister, die über den marktüblichen Marktkonditionen hochverzinste Kreditprodukte anbieten.

Hierunter fassen wir die Bereitstellung von Hochzinskrediten, Subprime-Krediten, Pfandleihgeschäfte oder ähnliche Aktivitäten.

Ausgeschlossen werden Unternehmen, die Handfeuerwaffen für eine zivile Nutzung herstellen.

Wir schließen die Herstellung von Handfeuerwaffen für die zivile Nutzung (Halbautomatische Gewehre, Handfeuerwaffen oder Munition, etc.) ohne Umsatztoleranz aus. Davon ausgeschlossen sind Handfeuerwaffen für Polizei und andere hoheitsstaatliche Dienste. 

Positivkriterien

Nach Durchführung des Filters der Ausschlusskriterien werden die verbleibenden Kapitalmarktunternehmen (DAX, MDAX, S+P Europe 350) und Banken in Bezug auf ihre ESG-Leistungen (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) bewertet. Wir greifen hierbei auf das ESG Assessment von MESG* zurück. Basierend auf internationalen Standards und Normen werden die Unternehmen in den folgenden Bereichen untersucht:

Im Untersuchungsbereich Umwelt wird untersucht und bewertet, wie gut die Unternehmen ökologisch relevante Aspekte ihrer Unternehmenstätigkeit berücksichtigen. Dazu gehören beispielsweise die Verabschiedung einer Verpflichtungserklärung, einer Umweltschutz- oder Klimastrategie, die Implementierung eines Umweltmanagementsystems oder eine Reduktion von Emissionen bzw. Treibhausgasemissionen.

Kriterien im Detail:

  • Umweltstrategie
  • Verschmutzungsprävention und Umweltschutz
  • Grüne Produkte und Dienstleistungen
  • Biodiversität
  • Wasser
  • Energie
  • Atmosphärische Emissionen
  • Abfallmanagement
  • Lokale Umweltverschmutzung (Lärm/Schwingung)
  • Transport
  • Auswirkung durch Produktnutzung

Der Bereich Soziales bewertet im Wesentlichen folgende Themen:

Menschenrechte

Unternehmen stehen in der Verantwortung, die Menschenrechte zu achten. Denn Unternehmen sind wichtige gesellschaftliche Akteure, die mit ihrer Geschäftstätigkeit und ihren Geschäftsbeziehungen lokale Strukturen und das Leben der Menschen beeinflussen. Sie tragen das Risiko, dass sich ihre Aktivitäten – direkt oder indirekt – nachteilig auf Menschenrechte auswirken. Dieses Risiko zu kennen, ist Bestandteil der unternehmerischen Verantwortung.

Untersucht werden in diesem Untersuchungsbereich beispielsweise die Verabschiedung einer adäquaten Verpflichtungserklärung zur Achtung der Menschenrechte oder die implementierten Mechanismen zum Schutz von Kinder- und Zwangsarbeit sowie zur Einhaltung der ILOKernarbeitsnormen.

Kriterien:

  • Menschenrechte in der Gesellschaft
  • Fundamentale Arbeitsrechte
  • Anti-Diskriminierung und Diversität
  • Zwangsarbeit und Kinderarbeit

Beschäftigte

Die wichtigste Ressource eines Unternehmens sind qualifizierte Mitarbeiter. Sie zu gewinnen, zu fördern und an das Unternehmen zu binden, ist ein wichtiger Wettbewerbsfaktor – und gleichzeitig eine Herausforderung für das Personalmanagement. Fokus in diesem Untersuchungsbereich sind zum Beispiel Aktivitäten des Unternehmens, um ein wertschätzendes, gesundheitsverträgliches Arbeitsumfeld zu schaffen, die Möglichkeit, Beruf und Familie zu vereinbaren oder für die Beschäftigten kontinuierlich Entwicklungsmöglichkeiten zu ermöglichen.

Kriterien:

  • Sozialer Dialog
  • Arbeitnehmermitbestimmung
  • Verantwortungsvolle Restrukturierung
  • Karriereentwicklung
  • Vergütungssysteme
  • Arbeitssicherheit
  • Arbeitszeit

Gesellschaft

Unternehmen sind gesellschaftliche Akteure und stehen somit in der Verantwortung, an ihren Unternehmensstandorten zur Entwicklung der lokalen Gemeinschaften beizutragen. In diesem Untersuchungsbereich wird bewertet, wie Unternehmen bspw. durch die Schaffung von Arbeitsplätzen, Steuerzahlungen oder durch Capacity Building positive Wirkungen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette entfalten. Auch wird untersucht, welchen Einfluss Produkte/Dienstleistungen entlang ihrer Wertschöpfungskette haben und  welche philanthropischen Aktivitäten umgesetzt werden.

Kriterien:

  • Lokale soziale und wirtschaftliche Entwicklung
  • Gesellschaftliche Auswirkungen auf Produkte und Dienstleistungen
  • Philanthropisches Engagement

Der Bereich Unternehmesführung bewertet im Wesentlichen folgende Themen:

Wirtschaftsethik

Hier wird das Unternehmensverhalten für die Aspekte Gewährleistung von Produktsicherheit, Umgang mit Kunden, Umsetzung sozial-ökologische Lieferantenstandards sowie Verhinderung von Korruption und Bestechung, Lobbyismus und Wettbewerbsabsprachen untersucht und bewertet. 

Kriterien:

  • Produktsicherheit
  • Kundeninformationen
  • Kundenbeziehungen
  • Lieferkettenmanagement (Umweltstandards)
  • Lieferkettenmanagement (Arbeitsstandards)
  • Korruption
  • Wettbewerb
  • Lobbyismus

Corporate Governance

Eine gute Unternehmensführung bedingt nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Standards  und Vorgaben. In Bezug auf ESG werden beispielsweise auch die folgenden Aspekte untersucht und bewertet: Unabhängigkeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, Berücksichtigung von CSR-Themen im obersten Management, Vorhandensein unabhängiger Kontroll- und Überwachungsmechanismen, Managementvergütung und Frauenanteil im Vorstand und Aufsichtsrat. 

Dieser Ansatz untersucht das Engagement und die Auseinandersetzung der Unternehmen hinsichtlich sozial-ökologischer Aspekte. Alle Unternehmen, die keine Nachhaltigkeits-Mindeststandards umsetzen und einen unzureichenden ESG-Score (MESG-Klasse Weak) aufweisen, werden ausgeschlossen und sind nicht zum Investment freigegeben.

Kriterien:

  • Vorstand
  • Prüfung und interne Kontrolle
  • Aktionäre
  • Managementvergütung

Anlagerichtlinien zum Download

Langversion für Gründliche
Kurzversion für Eilige
Erläuterung zu den Anlagegrundsätzen

Weitere Geschäfts- und Investitionsverbote

Finanzmarktgeschäfte, die zu einer Destabilisierung von Märkten und als Folge zu einer Destabilisierung von Volkswirtschaften führen können, werden ausgeschlossen. Für unser Verhalten an den Finanzmärkten gelten daher folgende Bestimmungen:

Die EthikBank spekuliert nicht mit Rohstoffen oder Nahrungsmitteln. Wir lehnen den spekulativen Ankauf und Verkauf von Nahrungsmittel und Rohstoffen zur Erzielung eines Gewinnes ab, da durch Spekulation die Preise für diese Grundbedürfnisse ohne reale Grundlagen in die Höhe getrieben werden.

Die EthikBank betreibt keinen automatisierten oder algorithmischen Handel von Wertpapieren durch Computerprogramme.

Die EthikBank betreibt keinen spekulativen An- und Verkauf von Devisen zur Erzielung eines Gewinnes ab, da diese Spekulationen zu Instabilität des weltweiten Finanzsystems beitragen.

Wir tätigen keine Investitionen in Wertpapiere oder Unternehmen, die aus steuerlichen Gründen ihren Sitz in Schattenfinanzzentren haben.

Investitionen in derivativen Finanzinstrumenten sind nur zur Absicherung von Risiken zulässig.

Die EthikBank investiert nicht in Unternehmen oder Staaten, die die Negativkriterien zwar nicht verletzen, aber die in kritischen Geschäftsfeldern tätig sind oder aufgrund umstrittener Aktivität an den ethischen Ansprüchen der EthikBank scheitern.

Liste der kontroversen Unternehmen/Geschäftsfelder

Die EthikBank unterhält keine Geschäftsbeziehungen zu radikalen Parteien und Vereinigungen. Hierbei orientieren wir uns an den Ergebnissen des Verfassungsschutzberichts.

Die EthikBank spendet nicht an politische Parteien. Wir lehnen das finanzielle Geschäftsgebaren einiger politischer Parteien ab, das nach unserem Verständnis gegen soziale und demokratische Grundsätze verstößt.

Freiheitsrechte / MenschenrechteVerletzung von Menschenrechten in den politischen und zivilen Grundfreiheiten
KorruptionStaaten mit eklatanter oder extremer Korruption
ILO-Kernarbeitsnormen,
Kinderarbeit
Staaten, welche die ILO-Kernarbeitsnormen (inkl. Kinderarbeit) nicht unterzeichnet haben
Militärkonventionen
inkl. Streumunition
Staaten, die wichtige Militärkonventionen inkl. des Oslo-Übereinkommen über Streumunition nicht unterzeichnet und ratifiziert haben
NuklearwaffenBesitz von Nuklearwaffen (Independent Center for Defense Information)
Artenschutz und BiodiversitätStaaten, welche das CITES-Abkommen (Artenschutz) und Rio-Protokoll (Biodiversität) nicht unterzeichnet haben
KlimaStaaten, die das Pariser Klimaschutzübereinkommen nicht unterzeichnet und ratifiziert haben
AtomenergieStaaten mit hoher Atomstromproduktion


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Was bedeutet "Faires Geld"?
Weitere Säulen des EthikBank-Prinzips

Unternehmen und Staaten werden regelmäßig einer Ethik-Prüfung unterzogen. Die Ergebnisse münden in Positiv- und Negativlisten.

Zum Ethik-Kompass

In der gläsernen Bank legen wir alle Investitionen bis ins Detail offen. So können Sie uns jederzeit auf die Finger schauen.

Zur gläsernen Bank

Häufige Fragen zur Anlagepolitik

Ein global operierender Konzern ist per se weniger nachhaltig zu beurteilen als ein "grüner" Nischenproduzent. Um in unserer Gesellschaft etwas verändern zu können, müssen wir aber auch die Konzerne in die Verantwortung nehmen. Denn aufgrund ihrer Anlagepolitik können die EthikBank und ihre Kund:innen einen gewissen Handlungsdruck auf die jeweilige Konzernführung ausüben. Wenn sich Konzerne positiv mit Umwelt- und Sozialfragen auseinandersetzen und entsprechende Standards verwirklichen, so geschieht dies durch Druck einer kritischen Öffentlichkeit. Dieser Druck ist wichtig, und deshalb investiert die EthikBank auch in ausgewählte Konzerne.

Eine ganze Menge gesunder und verantwortungsbewusster Firmen. Wir investieren das Geld unserer Kunden in Unternehmen, die positive Beispiele setzen, die Umwelt schonen, die Vielfalt und Gleichberechtigung ihrer Mitarbeiter:innen fördern, Weiterbildung und Personalentwicklung betreiben. Und wir legen das Geld unserer Kund:innen in Pfandbriefen an, die der zweckgebundenen Finanzierung von Immobilien, besonders der Wohnhausfinanzierung, dienen. Und mit unseren Krediten fördern wir Energieeffizienz, erneuerbare Energien, wohngesunde und ökologische Baustoffe. Außerdem leihen wir das Geld unserer Kund:innen an kleine und mittlere Firmen aus, die ihre Unternehmen damit ausbauen.

Das ethische Geschäftsmodell der vor 145 Jahren gegründeten Volksbank Eisenberg (eine Genossenschaftsbank) liegt bereits in ihren Wurzeln. Seitdem es die EthikBank gibt, gelten auch für die Mutter die gleichen strengen Anlagerestriktionen. Unter ethischen Aspekten gibt es also keinen Unterschied zwischen Mutter und Tochter.

Wir betreiben ein hybrides Geschäftsmodell: die Volksbank Eisenberg als Filialbank für unsere Kunden in der Region und die EthikBank als Direktbank für Kunden in ganz Deutschland. Das wird auch so bleiben, denn wir können unseren Kunden in Eisenberg nicht einfach ihre Volksbank wegnehmen. Das ist eine kulturelle Frage.

Wir sind davon überzeugt, dass es sich langfristig auszahlt, wenn Unternehmen die Umwelt schonen und ihre Mitarbeiter:innen und Kund:innen achten. Unsere Kund:innen dürfen daher jederzeit marktfähige Zinsen und Preise erwarten. Von dem Preiskrieg, der in der Bankenbranche tobt, distanzieren wir uns bewusst, denn Banken mit Lockangeboten und völlig marktfernen Konditionen werden ihren Kund:innen den entstandenen Verlust anderswo aus der Tasche ziehen. Soviel ist gewiss.


EthikBank: Nachhaltiges Banking in ausgezeichneter Qualität

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